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Elektroschrott
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Leistungsbeschreibung
LeistungsbeschreibungKommunale Informationsverpflichtungen zu Elektroaltgeräteentsorgung
Kommunen als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger sind gemäß § 9 Abs. 1 und 2 ElektroG verpflichtet, private Haushalte in bestimmtem Umfang über die Inhalte des Gesetzes und dessen regionale Umsetzung zu informieren.Diese Informationen können etwa in die allgemein üblichen Informationsbroschüren der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger aufgenommen werden.
In einem gemeinsamen Projekt der Deutschen Umwelthilfe, des Bundesumweltministeriums und des Umweltbundesamtes haben die beteiligten Akteure Informationsmaterialien zum ElektroG für Kommunen und Verbraucher zusammengestellt.Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bitburger LandAltgeräte können auf der Erddeponie in Rittersdorf, an der L 9, Ortsteil Bildchen, entsorgt werden. Weitere Infos vom Betreiber, der A.R.T.