Hochwasservorsorgeportal

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Während Flusshochwasser an größeren Gewässern durch großflächige Überregnung des Einzugsgebiets verursacht wird, sind Starkregenereignisse meist kurze, aber intensive Gewitterregen, welche lokal begrenzt auftreten und Hochwasser an kleineren Bächen und abseits von Gewässern verursachen. In der nahen zurückliegenden Vergangenheit wurde die Verbandsgemeinde Bitburger Land mehrmals von Gewitterzellen überquert. Diese entluden ihre gespeicherten Wassermengen zumeist örtlich auf einer Fläche von wenigen Quadratkilometern. Dabei kam es nicht nur an Fließgewässern, sondern auch abseits der Gewässer durch spontan abfließendes Oberflächenwasser aus den Außengebieten zu kurzen und zumeist schadhaften Abflüssen bzw. Überschwemmungen. Mit Blick auf den voranschreitenden Klimawandel ist in den kommenden Jahren mit einer Zunahme von Starkregenereignissen zu rechnen.

Die Verbandsgemeinde Bitburger Land hat die Schäden der vergangenen Jahre zum Anlass genommen, ein örtliches Hochwasservorsorgekonzept für die Ortsgemeinden erstellen zu lassen. Ziel ist es, künftig besser auf solche Naturereignisse vorbereitet zu sein.

Dabei ist die Hochwasservorsorge eine Gemeinschaftsaufgabe von Bürgern und öffentlichen Trägern. Die örtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepte umfassen Maßnahmen der öffentlichen Hochwasservorsorge:

  • Technische Schutzmaßnahmen im öffentlichen Bereich
  • Information der betroffenen Bevölkerung
  • Vorbereitung von Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz
  • Sicherstellung der Ver- und Entsorgung
  • Hochwasserangepasstes Planen, Bauen und Sanieren

und der privaten Hochwasservorsorge:

  • Richtiges Verhalten bei Hochwasser und Starkregenereignissen
  • Auskunft zur Hochwasserversicherung (Elementarschadensversicherung)
  • Schutzmaßnahmen an den Häusern und Anlagen

Die rechtliche Grundlage für den privaten Hochwasserschutz ist im Wasserhaushaltsgesetz §5 Abs.2 klar definiert: „Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen.“

Trotz aller Schutzmaßnahmen lassen sich auch in Zukunft Schäden bei extremen Starkregenereignissen und Hochwassersituationen nicht komplett vermeiden. Allerdings ist durch eine gute Vorsorge mit einem deutlich geringeren Schadensvolumen zu rechnen.

Auf den folgenden Seiten (siehe Menüpunkte) erfahren Sie alles Wissenswerte zur Erstellung der Hochwasservorsorgekonzepte, zur Förderung, zu den Projektgemeinden, zum Planungsteam und zu Ihren Mitwirkungsmöglichkeiten.