Kommunaler Entschuldungsfonds

Allgemeines zum Kommunalen Entschuldungsfonds

Der kommunale Entschuldungsfonds des Landes (KEF-RP) wurde aufgelegt, um Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz beim Abbau ihrer teils sehr hohen Haushaltsverschuldung zu unterstützen. Mit Hilfe des Fonds soll der überwiegende Teil der Liquiditätskredite (Kassenkredite) abgebaut werden.

Der Entschuldungsfonds trat zum 1. Januar 2012 in Kraft und läuft bis zum 31.12.2026. Die Finanzierung erfolgt durch drei gleich große Bestandteile. Ein Teil der Mittel stammt aus dem Landeshaushalt. Ein weiterer Teil speist sich aus dem kommunalen Finanzausgleich. Der dritte Teil der Entschuldungsmasse wird als Eigenleistung von den Kommunen selbst beigesteuert, die dem Pakt beitreten. Dafür wurde jeweils ein maßgeschneiderter, individueller Konsolidierungsvertrag zwischen der einzelnen Kommune und dem Land vereinbart.


Weitere Infos zu den Grundlagen des Fonds entnehmen Sie bitte den Seiten des Innenministeriums

Aus dem Bereich der Verbandsgemeinde Bitburger Land nehmen aktuell noch folgende Gemeinden am dem Entschuldungsfonds teil, deren Daten im Rahmen der Konsolidierungsverträge hier veröffentlicht werden: