Bauleitplanung

Leitlinien für Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Für die Errichtung von PV- Freiflächenanlagen (PV-FFA) ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich, wobei die bislang geplanten Anlagen in einem gemeinsamen Änderungsverfahren (Teilfortschreibung „Fotovoltaik“) zusammengeführt werden sollen.
Die Verbandsgemeinde Bitburger Land fasst einen Beschluss zur Einleitung einer Änderung des Flächennutzungsplans nur für PV-FFA, bei denen Kriterien erfüllt, die in den Leitlinien beschlossen wurden (Stand März 2022)


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