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Ausstellen einer Eheurkunde beantragen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Haben Sie geheiratet und benötigen Sie eine neue Eheurkunde oder einen Registerausdruck aus dem Eheregister, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dessen Bezirk Sie geheiratet haben.
Die Eheurkunde beweist die Eheschließung von Ihnen mit Ihrer Ehepartnerin oder Ihrem Ehepartner. Sie enthält die Vor- und Familiennamen ab Zeitpunkt der Eheschließung und davor, die Geburtsnamen der Ehegatten von der Eheschließung, den Ort und Tag der Geburt der Ehegatten, den Ort und Tag der Eheschließung sowie gegebenenfalls eine Folgebeurkundung über die Auflösung der Ehe durch Scheidung oder Tod oder Aufhebung der Ehe durch gerichtliche Entscheidung.
Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:
- Eheurkunde
- mehrsprachige Eheurkunde, umgangssprachlich auch internationale Eheurkunde
- beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister
Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Eheschließung eingetragen hat.
Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegatten, zum Beispiel durch Namensänderung, Scheidung oder aufgrund von Aufhebung der Ehe durch gerichtliche Entscheidung, wird der Eheeintrag durch Folgebeurkundungen ergänzt. Auf Antrag kann Ihnen dann eine aktualisierte Eheurkunde ausgestellt werden.
Voraussetzungen
Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen:
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Antragsberechtigte sind Sie unter folgenden Bedingungen:
- Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
- Sie sind die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht.
- Sie sind die Eltern einer der Ehegatten.
- Sie sind Kind der Ehegatten.
- Nahe Verwandte, wie Geschwister oder Enkelkinder, sowie Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug können eine Urkunde nur dann beantragen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
- Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, müssen Sie diese vorher in Deutschland beim Standesamt nachbeurkunden lassen.
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Antragsberechtigte sind Sie unter folgenden Bedingungen:
Welche Gebühren fallen an?
Für die Ausstellung einer Eheurkunde können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bitburger LandDie Eheurkunde können Sie online beantragen (mit Bezahlfunktion).
ACHTUNG: Sie erhalten diese Urkunden immer nur bei dem Standesamt des Ortes, in dem die Geburt, Eheschließung oder der Sterbefall auch tatsächlich beurkundet ist, d. h. bei dem Standesamt, welcher für den Ort zuständig ist, wo der Personenstandsfall eingetreten ist. Ist ein Angehöriger z. B. im Bitburger Krankenhaus verstorben, ist das Standesamt der Stadt Bitburg zuständig.
In der Online-Anwendung sind Sie die für das Standesamt Bitburger Land zuständigen Orte aufgelistet. Das Standesamt Bitburger Land führt auch die Registerbücher der ehemaligen Amtsverwaltungen vor der Verwaltungsreform 1970/71 (Bickendorf, Dudeldorf, Kyllburg, Oberkail, Oberweis, Wolsfeld).
Bei Eheschließungen in diesen Orten erhalten Sie auch von uns die entsprechenden Urkunden