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Kirchenaustritt
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Leistungsbeschreibung
LeistungsbeschreibungZuständig:
- Gemeindeverwaltung
- Verbandsgemeindeverwaltung
- Stadtverwaltung
Der Austritt aus der evangelischen oder katholischen Kirche kann in Rheinland-Pfalz auch beim Standesamt erklärt werden.
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bitburger LandDurch eine Erklärung gegenüber dem zuständigen Standesbeamten Ihres Hauptwohnsitzes können Sie den Austritt aus der evangelischen oder katholischen Kirche erklären.