Hinweise zur Durchführung von Überweisungen an die Verbandsgemeinde


Ab diesem Zeitpunkt sind alle Banken verpflichtet, bei SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen den angegebenen Empfängernamen mit dem tatsächlichen Kontoinhaber abzugleichen.

Damit Ihre Zahlungen auch künftig reibungslos und ohne Verzögerungen ausgeführt werden können, ist es erforderlich, dass der Empfängername exakt der beim Konto hinterlegten Schreibweise entspricht.

Für Überweisungen an die Verbandsgemeindeverwaltung gilt daher ausschließlich folgende Bezeichnung:

Verbandsgemeinde Bitburger Land

Wir bitten darum, den Empfängernamen künftig genau in dieser Form zu verwenden. Bitte – sofern erforderlich – auch die gespeicherten Überweisungsvorlagen im Online-Banking, in Banking-Apps oder anderen Zahlungssystemen entsprechend anpassen.

Wir danken für das Verständnis und die Unterstützung.

So wird sichergestellt, dass Ihre Zahlungen auch weiterhin problemlos bei uns eingehen. Die bestehenden Bankverbindungen bleiben unverändert.

Kreissparkasse Bitburg-Prüm
DE40 5865 0030 0000 0016 02
BIC: MALADE51BIT

Volksbank Trier Eifel eG
DE74 5866 0101 0003 8336 14
BIC: GENODED1BIT

Zahlungen an die Verbandsgemeindewerke:
Volksbank Trier Eifel eG
DE88 5866 0101 0102 0100 69
BIC: GENODED1BIT