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Bodenordnung nach dem Baugesetzbuch (Umlegung)
Leistungsbeschreibung
Zur Erschließung oder Neugestaltung von Gebieten können bebaute und unbebaute Grundstücke durch Umlegung nach dem Baugesetzbuchs (BauGB) in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.
In einfachen Fällen kann die Gemeinde eine vereinfachte Umlegung nach dem Baugesetzbuchs durchführen. Die vereinfache Umlegung kann auf Grund der gestrafften Verfahrensvorschriften kostengünstiger und in der Regel schneller abgeschlossen werden.
Welche Gebühren fallen an?
Die durch die Umlegung bewirkten Wertsteigerungen der Grundstücke sind von den Eigentümern in Geld auszugleichen.
Rechtsgrundlage
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr Josef FischSachgebietsleitung 4.2
- Frau Dorothee Gillen