- Bürgerservice
- Verbandsgemeinde
- Ortsgemeinden
- Gewerbe & Tourismus
- Gewerbe
- Wirtschaftsförderung
- Tourismus
- Öffentliche Ausschreibungen
- Öffentliche Ausschreibungen Feuerwehr
- Öffentliche Ausschreibungen Freibad Kyllburg
- Öffentliche Ausschreibung Kanal- und Straßenbau Sülm
- Öffentliche Ausschreibung Kanal- und Straßenbau Kirchstraße Fließem
- Öffentliche Ausschreibung IT-Hardware
- Öffentliche Ausschreibung Sanierung Tellbrücke Malberg
- Öffentliche Ausschreibung Neubau DGH Neidenbach, Heizung-, Lüftung-, Sanitärarbeiten
- Öffentliche Ausschreibung Neubau DGH Neidenbach, Elektroinstallationsarbeiten
- Bildung
Anliegerbeiträge
Leistungsbeschreibung
Leistungsbeschreibungauch Anliegergebühren oder Erschließungsbeiträge genannt
Grundsätzlich geregelt in §127ff. des BauGB.
Nach dem Kommunalabgabengesetz ist die Gemeinde verpflichtet, bei straßenbaulichen Verbesserungs- und Erneuerungsmaßnahmen Anliegerbeiträge zu erheben.
Hierzu gehören:- Abwasserbeiträge für die Herstellung der öffentlichen Abwassereinrichtungen (Abwasserkanäle und Kläranlage)
- Erschließungsbeiträge für den erstmaligen bebauungsplanmäßigen Ausbau von öffentlichen zum Anbau bestimmten Straßen, Wegen, Plätzen und Grünanlagen
- Ausbaubeiträge für Straßenbaumaßnahmen erhoben, die der Erhaltung oder Erneuerung einer bereits vorhandenen Straße dienen.
Es gibt grundsätzlich zwei Arten der Erhebung
- Einmalige Ausbaubeiträge
- Wiederkehrende Beiträge
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage§ 127 Baugesetzbuch
Kommunalabgabengesetz