Allg. Hinweise für Veröffentlichungen

Allgemeine Hinweise zum Landboten

Vereine und Verbände mit Sitz in der Verbandsgemeinde Bitburger Land haben die Möglichkeit, kostenlose Mitteilungen in der Bürgerzeitung zu veröffentlichen. Hierzu stellt der Linus Wittich Verlag das ==>Online-Redaktionsystem zur Verfügung. Nach einer ersten Registrierung können die gewünschten Texte (nach Überprüfung und Freigabe seitens der Verwaltung) in der freigeschalteten Rubrik und für die entsprechende Kalenderwoche selbst eingestellt werden.
Alternativ senden Sie Textvorlagen (am besten Word), ggfls. mit gesonderter Fotodatei (JPG) als E-Mail an landbote(at)bitburgerland.de.

Bitte beachten Sie hierbei generell die folgenden Grundsätze:

Neben den öffentlichen Behörden, Schulen, Weiterbildungseinrichtungen, Beratungsdiensten, anerkannten Kirchen, der Bundeswehr und ausländischer Streitkräfte und sonst. öff. Institutionen (Schwimmbäder, Bibliotheken, usw.) können Vereine und Verbändeaus dem Gebiet der Verbandsgemeinde Bitburger Land Terminhinweise und Veranstaltungen kostenlos im Bitburger Landboten veröffentlichen. Nachberichte sind ausnahmsweise möglich z.B. für bzw. über Vereinsehrungen und personelle Nachrichten, jedoch nicht über den Ablauf von Veranstaltungen (vgl. auch Verwaltungsvorschrift 7.2.2 zu § 27 der Gemeindeordnung). In der Regel ist nur die Veröffentlichung eines Foto zulässig.  Gleichlautende Artikel werden grundsätzlich nur einmal abgedruckt, Veranstaltungshinweise auch zweimal.
Ausnahmen von den vorstehenden Grundsätzen sind möglich für Artikel von besonderer Wichtigkeit.

Veranstaltungen, die über die Grenzen der Verbandsgemeinde hinaus im Gebiet des Eifelkreises stattfinden, können ebenfalls in einer Ausgabe (sprich 1 x), veröffentlicht werden, allerdings nur in Textform und ohne Fotos (bzw. Flyer oder Plakatformate in PDF). Wegen der gebotenen Neutralität der Bürgerzeitung können Parteien und Wählergruppen nur Terminhinweise und personelle Nachrichten veröffentlichen. Informationen privater Einrichtungen bzw. Gewerbebetriebe o.ä. mit Gewinnerzielungsabsicht werden nicht zugelassen. Private bzw. gewerbliche Anzeigen nimmt nur der Verlag entgegen.

Die Redaktion der Verbandsgemeinde behält sich ausdrücklich Textkürzungen bzw. -änderungen und den Ausschluss von Text- und Fotoveröffentlichungen -auch ohne Rücksprache mit den Einsendern der Artikel -vor.