Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen

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  • Leistungsbeschreibung

    Sie wohnen in Rheinland-Pfalz und benötigen einen Parkausweis für schwerbehinderte Menschen?

    Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG"), mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie blinde Menschen (Merkzeichen "Bl") können einen blauen EU-Parkausweis beantragen.

    Besondere Gruppen von schwerbehinderten Menschen können einen gelben oder orangenen Parkausweis beantragen. Der gelbe Parkausweis ist gültig in Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Der orangene Parkausweis ist  im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gültig.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bitburger Land
    Sofern Sie schwerbehindert sind und in Ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkmal aG oder Bl (außergewöhnliche Gehbinderung / Blindheit) enthalten ist, können Sie bei der Straßenverkehrsbehörde der Verbandsgemeinde Bitburg-Land eine Ausnahmegenehmigung beantragen (formlos), mit der Sie beim Parken und Halten folgende Erleichterungen in Anspruch nehmen können:
    • Parken im eingeschränkten Halteverbot bis zu drei Stunden (die Ankunftszeit muss auf einer Parkscheibe angezeigt werden)

    • Parken im Zonenhalteverbot über die zugelassene Parkdauer hinaus

    • Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten gebührenfrei und zeitlich unbegrenzt

    • Parken auf Anwohnerparkplätzen bis zu drei Stunden

    • Parken in Fußgängerzonen während der Ladezeiten
    Sofern bei Ihnen die beiden v.g. Merkmale nicht bescheinigt sind, kann Ihnen evtl. dennoch Parkerleichterungen gewährt werden, sofern Sie nach § 46 Abs. 2 Satz 1 der StVO zu der "besonderen Gruppe Schwerbehinderter in Rheinland-Pfalz" gehören. Einen entsprechenden Antrag, in dem auch die Voraussetzungen genannt sind, können Sie hier (Word-Datei, 26 kb) herunterladen. Zu diesem Antrag wird die Straßenverkehrsbehörde eine Stellungnahme des Amtes für soziale Angelegenheiten in Trier anfordern. Die Parkerleichterung für diese "besondere Gruppe" gilt allerdings nur in Rheinland-Pfalz.
    Bitte bringen Sie bei der Beantragung in allen Fällen Ihren Schwerbehindertenausweis und Ihren Personalausweis/Reisepass mit. Die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist gebührenfrei.


  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Vorlage des Schwerbehindertenausweises im Original oder eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises

    • ein aktuelles Lichtbild bei Antragstellung des blauen EU-Parkausweises
  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Erteilung einer Parkberechtigung für Menschen mit Behinderung ist im Allgemeinen gebührenfrei.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    keine

  • Rechtsgrundlage