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VG-Rat
Nachhaltige Beschlüsse im Verbandsgemeinderat getroffen
Symbolbild
Die Verbandsgemeinde Bitburger Land erhält rund 4.25 Mio. Euro Förderung nach dem Landesgesetz zur Ausführung des Regionalen Zukunftsprogramms und zur Änderung des Mittelstandsförderungsgesetzes.
Diese Mittel kann die Verbandsgemeinde treuhänderisch verwalten, die oben genannte Summe ist für 36 Monate zinsfrei. Die Projekte sind innerhalb von drei Jahren umzusetzen. Die Summe soll insgesamt auf 14 Projekte aufgeteilt werden.
Die Verbandsgemeinde Bitburger Land wird entsprechend des im VG-Rat getroffenen Beschlusses die Fördermittel schnellstmöglich beantragen. Gefördert werden sollen unter anderem Maßnahmen für den Hochwasserschutz am Stausee Bitburg in Biersdorf am See, mobile Hochwasserschutz-Module für den flexiblen Einsatz bei Starkregen und die Aufwertung mehrerer Grundschulen durch die Anlegung von Multifunktionsfeldern. Außerdem die Anschaffung von zwei Elektroautos und Photovoltaik-Anlage sowie Speicherbatterie für die Verbandsgemeindeverwaltung, der Teilausbau des Nordrings des Industrie- und Gewerbezentrums (IGZ) Badem, der Restausbau des Kommunalen Wirtschaftsparks A60/Fließem sowie Parkboxen für Fahrräder an touristischen Ausgangspunkten und Rad- und Wanderwegen. Ebenso gefördert werden soll der Austausch der Küchen in den Grundschulen und Kitas durch energieeffizientere Geräte und die Einführung eines Amt-O-Mats – einem digitalen Gerät, dass Bürgerservice wie etwa die Abholung von Ausweisen außerhalb der Dienstzeiten bietet -, sowie weitere Maßnahmen.
Änderung bei Leitlinien für Photovoltaik-Anlagen
Ebenfalls erwähnenswert und zukunftsweisend für nachhaltige Energie ist ein weiterer Beschluss, der am selben Tag im Verbandsgemeinderat getroffen wurde. Beschlossen wurde, dass Ackerflächen nicht mehr grundsätzlich für die Nutzung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen ausscheiden. Infrage für die Errichtung von PV-Anlagen kommen nun auch Ackerflächen, die seit mindestens fünf Jahren als Grünland genutzt werden und damit als Dauergrünland klassifiziert sind.
Hintergrund-Information: Regionales Zukunftsprogramm
Mit dem Regionalen Zukunftsprogramm „Regional. Zukunft. Nachhaltig.“ („R.Z.N.- Programm“) fördert das Land Rheinland-Pfalz die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Land Rheinland-Pfalz. Durch das R.Z.N.-Programm sollen sowohl investive als auch nicht investive Maßnahmen gefördert werden. Diese sollen insbesondere dazu beitragen, Strukturdefizite abzubauen, deren Folgen abzuschwächen, die wirtschaftliche Entwicklung zu fördern, eine klimagerechte Infrastruktur und Versorgung weiterzuentwickeln und den sozialen Zusammenhalt zu stärken. Rechtsgrundlage für die Auszahlung ist das Landesgesetz zur Ausführung des Regionalen Zukunftsprogramms und zur Änderung des Mittelstandsförderungsgesetzes („LGRZN“) .
Aufgrund der breiten Zielsetzung sind drei Landesministerien für die Ausgestaltung des Förderprogramms zuständig. Das Ministerium des Innern und für Sport („MdI“) verantwortet die Maßnahmen zur Stärkung der kommunalen Infrastruktur und der sozialen Gemeinschaft vor Ort, das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität („MKUEM“) die Klimaschutz-, Klimaresilienz- und sonstige strukturelle Maßnahmen sowie das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau („MWVLW“) wirtschafts-, agrar- und verkehrsstrukturelle Maßnahmen. Zuständige Bewilligungsbehörde ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion („ADD“).