Dudeldorf - Kollenberg 6

Bebauungsplan der Ortsgemeinde Dudeldorf für das Teilgebiet „Kollenberg“ - 6. Änderung

Verfahrensstand:

- Öffentliche Auslegung der Satzungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 04.04.2023 bis einschließlich zum 05.05.2023.

Bebauungsplan Teilgebiet “Kollenberg“ – 6. Änderung der Ortsgemeinde Dudeldorf - Bekanntmachung der Planänderung/Öffentliche Auslegung des Planentwurfes gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. §§ 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 Abs. 2 BauGB -

Der Ortsgemeinderat Dudeldorf hat am 13.12.2022 beschlossen, eine 6. Änderung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet "Kollenberg“ durchzuführen, die Billigung des Entwurfes erfolgte in der Sitzung des Ortsgemeinderates am 07.02.2023.

Der Beschluss der Planänderung mit Abgrenzung des die Änderung betreffenden räumlichen Geltungsbereichs wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Dudeldorf, Flur 4, Nrn. 33/1, 63/2, 63/3, 63/5, 64/3, 68/5 und 70/7 und ist in einem weiter unten abgedruckten unmaßstäblichen Kartenauszug dargestellt. Die parzellenscharfe Abgrenzung des Plangebietes kann auch im Rathaus der Verbandsgemeinde Bitburger Land (Zimmer 308), Hubert-Prim-Str. 7, 54634 Bitburg, eingesehen werden.

Die Planänderung wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird hier von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

Grundsätzliches Ziel der Planänderung:
Grund des Planänderungsverfahrens ist, die städtebauliche Entwicklung mit dem Ziel der Gewerbeentwicklung und -sicherung zu ändern. Es sollen Anpassungen der Baugrenzen erfolgen, so dass aktuell die Möglichkeit einer Betriebserweiterung gewährt wird. Da sich die grundsätzliche Nutzungsart “Gewerbe“ nicht ändert, ist die Entwicklung der Planänderung aus dem FNP der VG Bitburg-Land als gegeben anzusehen.

Der Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Teilgebiet "Kollenberg“ bestehend aus der Planzeichnung mit den Textfestsetzungen und der Begründung liegt nunmehr gemäß § 13a i. V. m. § 3 Abs. 2 des BauGB in der Zeit

                                                                                                                 vom 04.04.2023 bis einschließlich 05.05.2023

im Rathaus der Verbandsgemeinde Bitburger Land (Zimmer 308), Hubert-Prim-Straße 7, 54634 Bitburg, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Während dieser Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern bzw. Stellungnahmen zu der Bebauungsplanänderung vorbringen. Über den Inhalt des Änderungsentwurfes wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren. Auf der Homepage der Verbandsgemeinde Bitburger Land - www.bitburgerland.de unter: Bürgerservice/ Bauleitplanung/ Bebauungspläne - kann jedermann Einsicht in die vollständigen Planentwurfsunterlagen zum Verfahren nehmen, diese abrufen und auch auf
elektronischem Wege zu der Planung Stellung beziehen. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfrist vom 04.04.2023 bis einschließlich 05.05.2023 zur Verfügung.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan (gemäß § 4a Abs. 6 BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

- Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB – bis einschließlich zum 05.05.2023.


Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit: